Die Stiftung und ihre Partnerorganisationen
Die „Stiftung Kinderhilfswerk Tendol Gyalzur in Tibet“ wird in der Schweiz von einem siebenköpfigen Stiftungsrat geführt. Jedes Mitglied des Stiftungsrats ist für (mindestens) einen Aufgabenbereich in der Stiftungsarbeit verantwortlich.
Tendol Gyalzur:
Präsidentin der Stiftung und verantwortlich für die operative Leitung in Tibet
Monika Köck (Österreicht): Vizepräsidentin
Philipp Köchli: Kassier
Phalden Gyalzur: Tibetische Korrespondenz
Songtsen Gyalzur: Vermittler und Dolmetscher
Andrea Bubb: Aktuarin und Kommunikation
Die sieben Stiftungsratsmitglieder in der Schweiz sind ausnahmslos ehrenamtlich für das Kinderhilfswerk tätig.
Der administrative Aufwand wird damit minimal gehalten – er liegt inklusive der Reisekosten in der Grössenordnung von 5 Prozent des totalen Aufwandes.
Tatkräftig unterstützt wird die Schweizer Stiftung in Österreich vom Österreichischen Förderverein für das Kinderhilfswerk Tendol Gyalzur Tibet und in Deutschland vom einem Förderverein. Die Mitglieder beider Organisationen arbeiten auch ehrenamtlich.
Die Leitung in Österreich hat Obfrau Monika Köck (monika.koeck@tendol-gyalzur-tibet.ch).
Stellvertretender Obmann: Bernd Bruckmann
Schriftführeramt: Dr. Hania Kartusch-Holdmann
Kassieramt: Dr. Judith Kessler
In Deutschland sind die folgenden Personen im Förderverein für das Kinderhilfswerk Tendol Gyalzur in Tibet e. V. mit Sitz in Sasbach tätig.
Silke Schwab: 1. Vorsitzende
Dominique Cames-Götz: 2. Vorsitzende
Patricia Grühl: Schriftführerin
Matthias Schwab: Kassieramt
Die operative Leitung in Tibet :
Tendol Gyalzur und ihr Mann Losang Gyalzur sind jedes Jahr jeweils während mehreren Monaten in Tibet. Nur dank dieser intensiven Betreuung vor Ort ist es möglich, das Kinderhilfswerk erfolgreich zu führen.
Tendol Gyalzur ist persönlich bei jeder Abklärung einer Kinderaufnahme mit dabei. Die Aufnahme der Kinder erfolgt nach strengen Auswahlkriterien, die von Tendol Gyalzur selbst festgelegt worden sind.
Die folgenden Auswahlkriterien müssen nach Möglichkeit erfüllt werden:
1. Die Kinder sollten entweder Voll- oder Halbwaisen sein.
2. Die Aufnahme soll nur dann erfolgen, wenn keine Verwandten existieren, die für diese Kinder sorgen könnten.
3. Die Aufnahme soll nur dann erfolgen, wenn die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Kinder zur Schule zu schicken (kritische Punkte: Kosten für Kleider und Schulmittel, zu langer Schulweg).
4. Die Kinder müssen gesund sein. Nur so werden sie in der Lage sein, eine Schule besuchen zu können.
5. Aufnahmealter: zwischen drei und elf Jahren. Die älteren Kinder sollten schon etwas lesen und schreiben können, damit die Integration in die Schule möglich ist.
6. Eine Aufnahme kann nur dann in Betracht gezogen werden, wenn dies von den betroffenen Verwandten oder von den zuständigen Sozialbeamten ausdrücklich gewünscht wird.